Subskriptionspreise sind ermäßigte Preise, die bis zum vollständigen Erscheinen eines Werkes und unter Angabe des Subskriptionszeitraums festgesetzt werden dürfen (§ 5 Abs. 4 Nr. 3). In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage dürfen Subskriptionspreise (nur) unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit nach Erscheinen festgesetzt werden. Erstens muss es sich um ein einbändiges oder mehrbändiges Werk handeln, das gleichzeitig erscheint. Zweitens darf die Vergünstigung nur für einen Zeitraum bis maximal drei Monate nach Erscheinen festgesetzt werden. Außerdem darf die Vergünstigung in diesem Fall nicht mehr als 20%, höchsten aber 25 % des Normalpreis betragen.
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