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Thema: Gesetze

  1. #26
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    wieso sollte man an sonn- und feiertagen nicht arbeiten dürfen?
    is doch sinnlos...

  2. #27
    Mitglied Avatar von Luc
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    Original von Deedlit100
    Original von Desert Island
    - Wer an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verrichtet zahlt 20 €
    Hier weiß ich echt nicht was daran komisch sein soll
    wenn du sionntags die straße kehrst.. oder wnen du in der tankstelle arbeitest

    is öffentlich bemerkbar.. das gestez find ich auch witzlos... seit wann gibz bei uns sonn- und feiertags den sabbath?

  3. #28
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Vielleicht sollte man mal das ganze Gesetz hinschreiben und nicht nur ein Teil.

    An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit aufgrund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

    Edit:

    FTG (Feiertagsgesetz)

    § 5 Ausnahme von den Arbeitsverboten

    (1) Von den Verboten nach § 4 Abs. 2 sind ausgenommen

    1. Tätigkeiten, die nach Bundes- oder Landesrecht zugelassen sind,

    2. die Tätigkeiten der lizensierten Postunternehmen sowie der Versorgungsbetriebe und -anlagen, der Eisenbahnen und sonstiger Unternehmen, die der gewerbsmäßigen Personenbeförderung dienen,

    3. die Tätigkeit der Hilfseinrichtungen des Verkehrs mit der Maßgabe, daß Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen nur zulässig sind, soweit sie für die Weiterfahrt erforderlich sind,

    4. die im Fremdenverkehr üblichen Dienstleistungen persönlicher Art,

    5. Tätigkeiten zur Verhütung oder Beseitigung eines Unglücks oder eines Notstandes oder zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Sachen,

    6. unaufschiebbare Tätigkeiten im Haushalt oder in der Landwirtschaft,

    7. die Öffentlichkeit nicht störende, nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus oder Garten,

    8. Tätigkeiten, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen. Dazu gehören insbesondere der Betrieb von Saunas, Bräunungs- und Fitneßstudios.

  4. #29
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    Hier noch ein paar Gesetze aus England:

    Chester:
    Waliser dürfen innerhalb der Stadtmauern und nach Mitternacht mit Pfeil und Bogen beschossen werden.

    York:
    Ausser Sonntags ist es legal einen Schotten mit Pfeil und Bogen zu beschiessen.

  5. #30
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    Original von Desert Island

    York:
    Ausser Sonntags ist es legal einen Schotten mit Pfeil und Bogen zu beschiessen.
    Diskriminierung ist das! :grr: xD"

    Unglaublich...

    Das mit Sonntag...damit sind doch Sachen wie Rasenmähen oder mit Kettensägen Bäume fällen gemeint _._ Das kann man auch am nächsten Tag machen, falls nicht gerade der Ast droht runterzufallen.

  6. #31
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    Original von Desert Island
    Hier noch ein paar Gesetze aus England:

    Chester:
    Waliser dürfen innerhalb der Stadtmauern und nach Mitternacht mit Pfeil und Bogen beschossen werden.

    York:
    Ausser Sonntags ist es legal einen Schotten mit Pfeil und Bogen zu beschiessen.
    ich finde es vor allem schön, dass man bis Montag warten muss, bis man einen Schotten mit Pfeil und Bogen beschiessen kann...

    Hier sind lustige Gerichtsurteile in den usa, , vor allem das letzte ist enddreist, und erinnert an den Film heartbreakers

    hätte nicht gedacht das es so nette gesetze auch hierzulande gibt, aber das ist ja schon fast besser:

    Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.“ Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

    uuuuh?


    Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.“ Protokoll im Wirtschaftsministerium)
    Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“ Merkblatt der Deutschen Bundespost)
    deutsch ist auch für mich nicht immer so leicht, aber ein bisschen kann man doch schon erwarten oder?
    Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.“ Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
    was ist mit vergiften, erschlagen usw?
    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“ Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
    ich dachte das wär nur ne Ausrede...
    Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“ Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
    Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes. Bundesanstalt für Arbeit)
    Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes. Deutsches Lebensmittelbuch)
    Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen. Bundessteuerblatt)
    An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
    Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen. Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
    Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen. Deutsches Lebensmittelbuch)
    Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden. Formular in Postgirodienst)
    Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis
    wers findet darfs behalten?

  7. #32
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    Noch zwei Sachen aus Dänemark:

    - Der Versuch aus dem Gefängnis auszubrechen ist nicht strafbar. Aber wenn ein Ausbrecher bei seinem Ausbruchsversuch ertappt wird, muss er die Fortführung seines Ausbruchs einstellen.

    - Damit ein stehendes Fahrzeug von einem parkenden Fahrzeug unterschieden werden kann, müssen alle fahrenden Fahrzeuge die Lichter einschalten.

    @Shirin:
    sind das echte gesetze, was du da so aufgezählt hast?

  8. #33
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    Original von Desert Island
    Noch zwei Sachen aus Dänemark:

    - Der Versuch aus dem Gefängnis auszubrechen ist nicht strafbar. Aber wenn ein Ausbrecher bei seinem Ausbruchsversuch ertappt wird, muss er die Fortführung seines Ausbruchs einstellen.

    - Damit ein stehendes Fahrzeug von einem parkenden Fahrzeug unterschieden werden kann, müssen alle fahrenden Fahrzeuge die Lichter einschalten.

    @Shirin:
    sind das echte gesetze, was du da so aufgezählt hast?
    die Quellen findest du in Klammern...

  9. #34
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    also ich studier wirtschaftsrecht. bin grad fleißig überm lernen. dieses semester ist arbeistrecht und wirtschaftsverwaltungsrecht dran.

    am besten find ich den "deutschenparagraph" im grundgesetz. ich war ziemlich überrascht, dass es hier überhaupt so was geben darf O_o

    "leere" paragraphen sind auch total witzig. so in der art: "eine rechtsfähige person, ist ein person, die rechtsfähig ist." schon toll was in unseren gesetzestexten steht...

  10. #35
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    Ich wünschte ich könnte ein paar ganz besondere Gesetze brechen..
    die Naturgesetze

  11. #36
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    bei nem freund von mir wurde 2 mal in seine garten laube eingebrochen dabei haben die diebe durch eine kleine lücke in der tür rüber gegriffen und haben dann von innen aufgeschloßen ... so eines tages hat dann der vater des freundes unter dér lücke ein paar cutter messer befestigt und hat an dir tür ein schild gehängt an dem stand "finger weg sonst finger ab" .... naja der dieb kam wieder und hat voll reingefasst und sich stark verletzt ... und nun hat der vater ne anzeige wegen körperverltzung bekommen :rolleyes2:

  12. #37
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    Na ja, ist aber auch 'ne sehr kranke Idee, auch wenn ich nicht wüsste was ich machen würde, aber soweit ich weiß ist sowas auch legal, wenn man ein Schild befestigt.
    [align=center]Rancid![/align]

  13. #38
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    Original von Dragon116
    Na ja, ist aber auch 'ne sehr kranke Idee, auch wenn ich nicht wüsste was ich machen würde, aber soweit ich weiß ist sowas auch legal, wenn man ein Schild befestigt.
    also ich find die idee gut .... naja anscheinend is es doch nicht legal .

  14. #39
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    Aber man müsste mal die Gesetzgeber fragen, wie man sich ordnungsgemäß schützen soll, da kommen sicher komplett verrückte Ideen, die eigentlich nur umständlich sind und keinen Sinn ergeben.
    [align=center]Rancid![/align]

  15. #40
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    man darf doch ein verbrechen nicht mit einem anderen bekämpfen...

    Die diebe haben bestimmt auch eine Strafe wegen Diebstahls bekommen, oder?

  16. #41
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    Das würde man Selbstjustiz nennen und die ist verboten.
    [align=center]Rancid![/align]

  17. #42
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    ich hab wieder was gefunden:

    Alaska:

    Man darf einen Bär nicht aufwecken, um ein Foto von ihm zu machen
    (allerdings darf man Bären erschiessen...)

    Lexington, Kentucky:

    Man darf ein Eis am Stiel nicht in der eigenen Tasche tragen.

    Eine Person ist solange nüchtern, bis sie sich nicht mehr selbst auf den beinen halten kann.

    Owensboro, Kentucky:

    Ohne die Einverständniserklärung ihres Mannes darf eine Frau keinen Hut kaufen.

    Kentucky (1948 aufgehoben):

    Bienen, die nach Kentucky fliegen, müssen ein Zertifikat bei sich tragen, dass ihr Bienenstock frei von ansteckenden Krankheiten ist.

  18. #43
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    Original von Desert Island
    Man darf einen Bär nicht aufwecken, um ein Foto von ihm zu machen
    Um ehrlich zu sein, würde ich einen schlafenden Bären nicht mal wecken, wenn ich kein Foto von ihm machen wöllte...

    Man darf ein Eis am Stiel nicht in der eigenen Tasche tragen.
    Aber in einer anderen Tasche schon? Und was ist mit Waffeleis? Abgesehen davon frage ich mich, wieso man ein Eis ohne Kühlbox in eine Tasche tun sollte. Würde mich wirklich interessieren, aus welchem Ereignis dieses Gesetz hervorgegangen ist...

    Eine Person ist solange nüchtern, bis sie sich nicht mehr selbst auf den beinen halten kann.
    Wie war das? Gesetze werden nur von praxisfremden Bürohengsten gemacht? Ja, ich könnte daran glauben...

  19. #44
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    Original von coldheat
    bei nem freund von mir wurde 2 mal in seine garten laube eingebrochen dabei haben die diebe durch eine kleine lücke in der tür rüber gegriffen und haben dann von innen aufgeschloßen ... so eines tages hat dann der vater des freundes unter dér lücke ein paar cutter messer befestigt und hat an dir tür ein schild gehängt an dem stand "finger weg sonst finger ab" .... naja der dieb kam wieder und hat voll reingefasst und sich stark verletzt ... und nun hat der vater ne anzeige wegen körperverltzung bekommen :rolleyes2:
    eigentlich kann aber aber doch nicht angezeigt werden
    die laube ist doch eigentum des vaters und der hat damit das recht da messer hinzupacken wo er will
    der dieb kann doch eigentlich dann gar keine anzeige erstatten,wenn er sich an der laube verletzt,wenn er gar kein recht hat an die laube zu gehen
    is doch eigentlich einfach nur selbst schuld für den einbrecher

  20. #45
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    Original von Rikku
    eigentlich kann aber aber doch nicht angezeigt werden
    die laube ist doch eigentum des vaters und der hat damit das recht da messer hinzupacken wo er will
    der dieb kann doch eigentlich dann gar keine anzeige erstatten,wenn er sich an der laube verletzt,wenn er gar kein recht hat an die laube zu gehen
    is doch eigentlich einfach nur selbst schuld für den einbrecher
    stimmt eigentlich, so hab ich das noch gar nicht gesehen...

    Original von Elektra
    Wie war das? Gesetze werden nur von praxisfremden Bürohengsten gemacht? Ja, ich könnte daran glauben...
    Wo hast du denn das gehört?

  21. #46
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    Original von Desert Island
    Wo hast du denn das gehört?
    Darüber haben wir in meinem Freundeskreis mal geredet, ist keine offizielle Behauptung.

  22. #47
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    nicht unbedingt lustig aber ziemlich hart wird Diebstahl in Kenia bestraft:

    eine Ziege --> 2 Jahre Gefängnis

    eine Kuh ---> 6 Jahre Gefängnis

    das finde ich schon heftig, da kann man froh sein das die Gesetze nicht hier gelten...

  23. #48
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    Mein Gott, so ne Ziege oder ne Kuh sind in Kenia sicher viel wert. Diebstahl ist Diebstahl, egal ob Diamanten oder ne Ziege, find ich jetzt. Ok, 6 Jahre sind hart, aber ne gute Abschreckung =o

  24. #49
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    Letztens hat meine Mutter einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen. Sie habe angeblich beim einparken ein Auto gerammt und hätte Fahrerflucht begannen. Meine Mutter konnte sich daran aber nicht erinnern.
    Dies ist jetzt nicht weiter ungewöhnlich, aber diese Anzeige wurde nicht von dem geschädigten (?) Autobesitzer gemacht sondern von irgendeiner Frau die dieses beobachtet haben will und sich gleich die Autonummer meiner Mutter gemerkt hat.
    So meinte der Staatsanwalt, dass meine Mutter ne Anzeige bekommt, sobald der Besitzer des Autos ermittelt wurde. Dies war aber nicht leicht, da die Frau nicht die andere Autonummer notiert hatte, so dass man darauf warten musste, dass sich der Autobesitzer meldet, da er ja merken müsste, dass da eine Beule ist, die aber auch schon vorher da gewesen sein konnte.
    Der Fall wurde fallengelassen ( jaja ich weiss wie das sich anhört), da sich der Besitzer des Autos nicht gemeldet hat.

    Schon krank oder? Einige Leute haben echt zuviel Zeit...

    Noch was voll lustiges, finde ich
    hab keine zeit das alles reinzukopieren, also ist das der link
    Sätze, die tatsächlich so vor Gericht gefallen sind

  25. #50
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    Die Gerichtszitate haben zwar mehr oder weniger nichts mehr mit Gesetzen an sich zu tun, aber die meisten dieser Zitate kannte ich schon und teilweise sind sie wirklich nicht schlecht. Auf Englisch klingen die meisten allerdings besser, da gibt es auch noch weitere.

    Besonders im Straßenverkehr scheint es doch häufiger zu passieren, unbewusst eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen, was mich spontan auch an ein Erlebnis meiner Mutter vor etwa zwei bis drei Wochen erinnert. Sie, die eigentlich nur tagsüber und auch nie besonders lang mit dem Auto fährt, musste notgedrungen meinen Vater abends um 22:00 Uhr von einem Klassentreffen abholen. Während des Losfahrens wunderte sie sich schon, warum auf der Anzeige plötzlich irgendetwas aufleuchtete; da es aber keine Warnung o.ä. war, ignorierte sie es einfach. Etwa 20 Minuten später wurde sie dann mitten in der Stadt von der Polizei angehalten und freundlich gefragt, weshalb sie mit Nebelscheinwerfern fahre... (...) Nachdem sie mehr oder weniger fröhlich sagen konnte, dass sie nicht einmal weiß, wo diese überhaupt anzuschalten sind, zahlte sie die verlangten 10,00 €, ließ sich nochmals über die ihr bereits bekannten Paragraphen bezüglich des Fahrens mit Nebelscheinwerfern aufklären und fand dann in Gemeinschaftsarbeit mit den Polizisten heraus, wie die Scheinwerfer wieder auszuschalten sind. Na ja, Crashkurs für 10,00 €, kann ja passieren... o.ô

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