Zum Thema angestoßene Ware: In der Theorie sieht es natürlich so aus, dass der Handel diese nicht in den Verkauf geben, sondern beim Lieferanten (entweder bei uns als Verlag bzw., falls anderswo bezogen, beim entsprechenden Vertrieb) reklamieren sollte. So kann noch am ehesten nachvollzogen werden, woran es lag - Verpackung, Lieferdienst o.ä. In der Praxis ist das machmal schwer nachzuvollziehen, weil evtl. kleine Schrammen übersehen werden oder die Ersatzexemplare zu lange brauchen, bis der Titel wieder vor Ort ist.
Anders wäre es bei Fällen, wo von vornherein fehlerhaft produziert wurde. Alle aktuellen Neuheiten-Belege, die wir in den Verlag bekommen haben, waren aber unbeschädigt. Die o.g. Mängel betreffen in jedem Falle nicht die gesamte Auflage, sondern ggf. Exemplare einzelner Handelskunden. Am besten also dort umtauschen, wo ihr die Bände gekauft habt (gilt natürlich nicht nur für Ladengeschäfte, sondern auch evtl. Versand-Shops).
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