Hallo zusammen!

Da ja oft vom Jugendschutz und der dabei entstehenden Zensur gesprochen wird, habe ich diesen Thread eröffnet, um Euch über die Folgen für uns, die Betreiber des Forums, zu informieren. Ich habe mal die Definition der Zensur herausgesucht:

Zensur, [die; lateinisch], Presse- und Rundfunkrecht:
die - zumeist staatliche - Kontrolle von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung bestimmten Presseerzeugnissen, von Rundfunk- oder Fernsehsendungen und Filmen. Mit Vorzensur werden einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung von Geisteswerken, insbesondere die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts, bezeichnet. Von Nachzensur spricht man, wenn Kontrollmaßnahmen nach Veröffentlichung eines Geisteswerkes ergriffen werden. Das in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos geltende Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG gilt nur für die Vorzensur. Die Rechte hinsichtlich bereits veröffentlichter Geisteswerke finden dagegen ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Für den Film besteht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Der Deutsche Presserat, eine Vereinigung von Verleger- und Journalistenverbänden, stellt u. a. Richtlinien für die Presse auf, ohne jedoch eine Zensur auszuüben.
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Dann noch ein paar Bestimmungen und Gesetzestexte zu dem Thema. Zunächst einmal ist das Comicforum ein Teledienst:

Teledienste:
Grundlegendes Freiheitsrecht Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Im Vordergrund bei Telediensten:
Die Individualkommunikation.
Sie ist geprägt durch die Möglichkeit der Interaktion, d. h. daß auf eine Botschaft, auch wenn sie an die Allgemeinheit gerichtet ist, auf dem gleichen Kommunikationswege eine individuelle Reaktion gegeben werden kann, die mit Replik und Gegenreplik den Dialog ermöglicht.
Problem ist nur, daß die Unterscheidung nicht ganz klar ist. Auch dazu habe ich etwas gefunden:

Unverständlich: Die Verbreitung offensichtlich schwer jugendgefährdender Angebote als Teledienst ist Straftat, als Mediendienst jedoch nur Ordnungswidrigkeit.
Straftat (§ 21 Abs. 1 GjS): Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen = 3,6 Mio. DM,
Ordnungswidrigkeit (§ 20 MDStV): Geldbuße bis zu 500.000 DM!
Ebenso unverständlich: Die fahrlässige Verbreitung von Pornographie oder Gewaltverherrlichung als Teledienst ist Straftat, als Mediendienst jedoch nur Ordnungswidrigkeit.
Jugendgefährdende Teledienste können durch Indizierung mit einem Verbreitungsverbot belegt werden, Mediendienste hingegen nicht.
In jedem Fall ist es aber so, daß jugendgefährdete Inhalte ein nicht zu unterschätzendes Problem darstellen, egal ob als Tele- oder Mediendienst. Wir sprechen hier nicht von Kleinigkeiten. Sowohl die Verlage als auch wir als Betreiber könnten da herangezogen werden. Was das bedeuten würde, dürfte klar sein: Auf lange Sicht könnten beide nicht überleben, wenn es zu einer Verurteilung käme.

Und nun ist es leider so: Es gibt ausreichend Dienste im Internet, die dazu angelegt sind, solche Dinge zu melden. Sucht einfach mal in Google nach "Jugendschutz" und Ihr werdet fündig.

Und wenn jetzt noch einmal jemand behauptet, Zensur wäre im Zusammenhang mit der Wahrung der eigenen Sicherheit absolut schlecht, dann soll derjenige doch gerne hier Verantwortlicher im Sinne des Presserechts werden und das Risiko tragen. Ich jedenfalls gehe da lieber kein Risiko ein.

Dieser Thread wird weiter ergänzt, wenn es weiteres dazu zu schreiben gibt.

Viele Grüße
Bernd