Tz, sachen gibs
JB.
Blödsinn, sorry.Original geschrieben von Lex
Hakenkreuze sind nich verboten, sondern das unterliegt der SELBSTKONTROLLE
In Österreich gibt's z.B. das Abzeichengesetz, BGBl. Nr. 84/1960: "§ 1. (1) Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in
Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen."
Für Deutschland gucke z.B. hier.
Für Kunstwerke i.w.S. (Comics, Filme, Computerspiele...) und Schriften stellen diese Gesetze IMO ein Problem dar, es ist aber leider nicht anders gelöst. Gegen rassistische Veröffentlichungen kann man aufgrund anderer Gesetze vorgehen, dazu bedarf es keiner Abzeichengesetze.
L-W
Tz, sachen gibs
JB.
JB.
Is es nich so das der Verlag rein rechtlich die HKs&Runen bringen könnte aber sie es aus unsicherheit nich machen!
frank (moderator brutkasten) sagte damals (bei der story mit dem typen der NS stücke gesammt hat) das sie eigentlich hätten bringen können aber es nich gemacht haben weil sonst jeder "eifrige" staatsanwalt in good old germany die ganze auflage hätte beschlagnamen können! was sie einfach vermeiden wollten!
Präs. Lex
Lady Death Rulez
Grandioser Beitrag
JB.
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