Die Urheberrechtssituation zu Songtexten ist heute ja leider noch dieselbe wie 1999, aber nicht jeder war 1999 schon im Netz und weiß, dass auch der selbst aufgeschriebene Liedtext seines Lieblingsstücks ihm einen morgendlichen Polizeibesuch mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahme der Computer oder eine teure Abmahnung einbrocken kann.
Es muss gestandenen Juristen mit langem Studium allerdings schon eine diebische Freude machen, von der drohenden Gefahr nichtsahnende Privatleute und insbesondere Schüler kräftig abzukochen – von Kanonen und Spatzen möchte man gar nicht mehr reden, so abgedroschen ist es. Und so rollt wieder einmal eine teure [extern] Abmahnwelle durchs Land: 1600 Euro werden Hunderte Male verlangt – und wenn mehr als ein Songtext auf der Website steht, dann werden diese 1600 Euro pro Songtext fällig! Tatsächlich kommt es billiger, mit einem unlizenzierten MP3 auf seiner Website erwischt zu werden als mit dem zugehörigen Songtext, der gleich mit 50.000 Euro Streitwert zu Buche schlägt.
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