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Thema: Wo kann man sich gute Horrorfilme kaufen?

  1. #1
    Junior Mitglied
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    Question Wo kann man sich gute Horrorfilme kaufen?

    Hi,
    weiss jemand von euch wo man alle Halloween Teile bestellen oder kaufen kann? Oder kennt jemand in NRW ein Geschäft speziel für Horrorfilme?

    schonmal danke im vorraus

    MFG Jägermeister

  2. #2
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    In NRW kenn ich mich nicht besonders gut aus , aber probiers doch mal bei Amazon

  3. #3
    Mitglied Avatar von Marcus
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    Versuchs mal bei der Traumathek in Köln. Die haben sich auf "Raritäten" spezialisiert, nicht nur, aber auch Horrorfilme. Ich war zwar selber noch nie da, hab's mir aber schon seit längerem mal vorgenommen. Der Laden ist auf der Jülicher Straße zu finden, sehr in Uni-Nähe. Gibt's aber auch 'ne Homepage zu.

  4. #4
    Junior Mitglied
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    Als preiswerte Alternative kann ich dir Kalle's Filmbude in Raum Braunschweig empfehlen, wo ich mir bereits das eine oder andere Schnäppchen ergattern konnte.

  5. #5
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    Tut mir leid, wenn ich mich wiederhole:

    Auf Filmbörsen bekommst Du so ziemlich alles, was das Horrorherz begehrt. Und das auch noch meist günstiger, als im Laden... Schau einfach unter http://www.filmboersen.com nach, wo und wann eine in Deiner Nähe ist. Glaub mir, es lohnt sich!

    Gruss, Air
    \"Eine Zensur findet nicht statt\" *LOL*

  6. #6
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    die halloween teile, sogar teil 2, bekommt man mittlerwiele auch bei saturn und media markt. sowohl die geschnittene als auch die uncut version.

    Happy people have no stories.

  7. #7
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    Eine uncut Fassung von Halloween II wird es wohl nicht geben, da die Astro DVD mit Beschluß vom 26.04.2002 beschlagnahmt wurde und somit in Deutschland nicht verkauft werden darf.

    Du hast also höchst wahrscheinlich nur eine cut Version des 2. Auftritts von Herrn Meyer gesehen.

  8. #8
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    hmm, dann wird dem wohl so sein. hatte mich eh gewundert, hab den film jahrelang nirgendwo entdeckenkönnen und auch bei halloween reihen im tv wurde der immer ausgelassen.

    Happy people have no stories.

  9. #9
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    Original geschrieben von Michael Tomiak
    Eine uncut Fassung von Halloween II wird es wohl nicht geben, da die Astro DVD mit Beschluß vom 26.04.2002 beschlagnahmt wurde und somit in Deutschland nicht verkauft werden darf.
    Um genau zu sein, wurde nicht einmal Astro erwähnt:

    Halloween 2
    Von : ohne Angabe des Herstellers / Vertriebs
    BB : 26.04.2002, AG Tiergarten

    somit sind eigentlich alle erhältlichen Halloween 2 DVD´s beschlagnahmt. Armes Deutschland kann ich da nur mal wieder sagen...
    \"Eine Zensur findet nicht statt\" *LOL*

  10. #10
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    Nicht ganz richtig. Denn entgegen den Verhältnismäßigkeiten bei den Indizierungen verhält es sich bei den Beschlagnahmungen so, dass Inhaltsgleichheit nicht zur automatischen Beschlagnahmung führt, sondern der Titel von verschiedenen Vertrieben gezielt verboten werden muss.

    Von daher wäre streng genommen gar keine Halloween II DVD verboten. Der Bezug zu Astro war AFAIR im BPJS Report irgendwo gegeben. Genau weiß ich das allerdings auch nicht mehr. Zur Zeit ist Marketing allerdings versucht, den Titel von der §131er Liste runterzubekommen und dann uncut zu veröffentlichen.

  11. #11
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    Original geschrieben von Michael Tomiak
    Nicht ganz richtig. Denn entgegen den Verhältnismäßigkeiten bei den Indizierungen verhält es sich bei den Beschlagnahmungen so, dass Inhaltsgleichheit nicht zur automatischen Beschlagnahmung führt, sondern der Titel von verschiedenen Vertrieben gezielt verboten werden muss.

    Von daher wäre streng genommen gar keine Halloween II DVD verboten. Der Bezug zu Astro war AFAIR im BPJS Report irgendwo gegeben. Genau weiß ich das allerdings auch nicht mehr. Zur Zeit ist Marketing allerdings versucht, den Titel von der §131er Liste runterzubekommen und dann uncut zu veröffentlichen.
    Im Ernst? Ich dachte, dass eine Beschlagnahmung ohne Angabe des Vertriebs automatisch alle ungeprüften DVD´s mit einschliesst... also haben sich die Herren vom Tiergarten ein Eigentor geschossen? Auch gut...

    Die Beschlagnahmung von Halloween 2 ist eh lächerlich, wenn man ihn mit anderen Slasherwerken vergleicht (welche ich aber nun nicht nennen möchte - wer weiss ob der Feind mitliest?)

    Gruss, Air
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  12. #12
    Junior Mitglied
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    es gibt doch genug onlineshops in deutschland die fsk18 titel vertreiben und verschicken.

    einfach die passenden stichworte in die suchmachine eingeben und schon haste de einen.

    ansonsten in der videothek nachfragen , oder bei mediamarkt , saturn , ect ect
    viele geschäfte haben die auch unter der ladentheke , einfach nachfragen.

  13. #13
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    das dumme ist nur, das diese shops das nicht dürfen und wenn man mal "geschnappt" wird, könnte das ärger geben.

    Happy people have no stories.

  14. #14
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    das gibt aber keinen ärger für dich , sondern nur für den verkäufer.

  15. #15
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    je nachdem auch für dich. soll es schon gegeben haben.

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  16. #16
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    Da hat sicherlich nur jemand erzählt, der von jemandem gehört hat, der sagte....

    Beim Versand von FSK 18 Titeln macht sich NUR der Versender schuldig. Selbst wenn Du dir indizierte/beschlagnahmte Titel (im Ausland) bestellst, geschieht dir selbst nichts, wenn es herauskommt.

    Es ist zur Zeit auch so, dass der Zoll Lieferungen aus Nicht EU Ländern auf Inhalt überprüft und verdächtige Titel (beschlagnahmte, teilweise auch indizierte) sicherstellt.

    Für den Käufer bedeutet dies, dass er ein Schreiben vom Zoll bekommt, dass die Ware zur Beweisaufnahme gegen den Versender sichergestellt wurde. Das war auch schon alles was dem Käufer passiert.

    Also keine Sorge - strafbar macht sich nach geltendem deutschen Recht lediglich der Versender von FSK 18 / indizierten Titeln. Es gibt sogar ein Urteil vom OLG HAMM, in dem ein Deutscher angeklagt wurde, da er sich Hardcore Pornos aus dem Ausland bestellt hatte. Pornos sind in Deutschland generell indiziert. Das OLG hat in seinem Urteil betätigt, dass der Import durch eine Privatperson nicht strafrechtlich verfolgt wird.

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