Du magst mit Deinen Anmerkungen generell Recht haben. Allerdings steht für so etwas auf batmans.de ein Kontaktformular zur Verfügung.Ich denke nicht, daß diese Entscheidung hier im Forum getroffen wird.
Finde folgenden Satz nicht gut und auch nicht angemessen :
Die DVD wird auch eine FSK 16 bekommen und somit ist auch diese nicht für jüngere Fans geeignet. Ihr tut ja so als ob es dann egal ist und auch kleine Kinder Pornos oder Filme mit einer höheren FSK sehen können/dürfen.Somit müssen jüngere Bat-Fans auf die DVD-Veröffentlichung im Dezember warten, um das neue Batman-Abenteuer zu sehen.
Der Film wird nicht ohne Grund eine FSK16 haben egal ob DVD oder Kino.
Eltern die sowas dann Kindern zur Verfügung stellen gehören bestraft, da auch Eltern nicht das Recht haben solche Filme Kindern zu zeigen. Schließlich dürfen auch 12jährige Kinder nicht mit Eltern in den Film ins Kino.
Was meint Ihr ? Sollte Batmans.de den Satz streichen !
Geändert von HDent (20.08.2008 um 13:17 Uhr)
Du magst mit Deinen Anmerkungen generell Recht haben. Allerdings steht für so etwas auf batmans.de ein Kontaktformular zur Verfügung.Ich denke nicht, daß diese Entscheidung hier im Forum getroffen wird.
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Sehe nicht dein Problem.
FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle und wenn Eltern ihren Kindern erlauben einen Film ab 16 zu gucken, dann ist das auch Legal. Warum das im Kino nicht geht, ist wahrscheinlich eine andere sache, dennoch dürfen Eltern ihren Kindern auch Filme ab 18 zeigen, wenn sie der Meinung sind, ihre Kinder vertragen so etwas.
Der Satz ist schon richtig so!
Meine Eltern haben auch entschieden was ich sehen darf und was nicht, und wenn sie der Meinung waren, ich dürfte einen Film sehen der ab 16 war, so reichte den meisten ladenbesitzern ein Zettel mit einer Erlaubnis, oder meine Mutter sagte nebenher beim einkauf kurz dem verkäufer bescheid!
du übertreibst. wenn man den kindern schon sehr früh medienkompetenz näher bringt ist es auch vollkommen legitim wenn sie filme sehen dürfen die noch nicht für ihr alter geeignet ist. es kommt drauf am in wie weit die kinder den kontext des filmes verstehen. das war auch sicher der grund fürdas fsk 16: der film ist nunmal unglaublich komplex und setzt gewalt sehr stark als gezieltes stilmittel ein. doch wenn kinder den kontext verstehen (was bei mir dank meiner mutter sicher immer schon der fall war) ist es auch vollkommen okay wenn sich ein 13 oder 14 jähriger den film ansehen darf. nur leiter wird heut zu tage viel zu wenig an der medienkompetenz der kinder gearbeitet. ist echt schade.
Nein ich übertreibe nicht. Warum dürfen denn dann Kinder nicht mit Eltern in FSK16 Filme ?
Ein 12 Jährigen würde ich doch niemals so einen düsteren Film zeigen ?
Eure Einstellung ist absolut nicht ok aber selbst wenn ihr das macht, macht ihr euch strafbar und 2tens selbst wenn ihr das macht, dann darf so ein Satz nicht auf einer offiziellen Seite stehen.
@Put-Put: nein das ist nicht legal. Das muss ich dauernd im kino Kunden sagen die mit ihren Sohn z.b. in Matrix gehen wollten oder andere FSk16 Filme
Es gibt nur die Sonderegelung das Kinder ab 6 Jahren in Filme ab 12 dürfen wenn ein Elternteil dabei ist. Sonst gibt es keine Ausnahmen.
Kein Wunder das Kinder die falschen Filme gucken wenn schon hier im Forum viele die FSK in Deutschland nicht wissen oder verstehen.
Geändert von HDent (20.08.2008 um 13:57 Uhr)
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Ich weiss was FSK heisst, aber warum sollte dann ein 12 jähriger nicht in ein FSK16 Film mit den Eltern gehen ? Es ist halt so und genauso ist es offiziell auch bei DVDs.
"Es ist halt so" ist kein Beleg! Du bezichtigtst Leute einer Straftat, ohne das zu beweisen.
Hier übrigens etwas von der Freigabestelle: http://www.spio.de/index.asp?SeitID=18 Auch hier lese ich nichts von einem Straftatbestand.
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Eben, noch nie hab ich irgendwo gelesen, Eltern dürften ihren Kindern keine FSK 16 Filme zeigen.
Ich kann mir vorstellen, dass es bei Kinos sonderregelungen gibt, aber bei DVDs oder Kaufkasseten dürfen immer noch die Eltern entscheiden, was sie ihrem Kind zutrauen. So war es imo schon immer!
Die FSK ist nur eine Richtlinie, an die sich z.B: Verkäufer halten und den Eltern einen Hinweis auf den Härtegrad des Filmes geben, keinesfalls ist es Gesetzlich untersagt 12 Jährigen das ansehen von FSK 16 Filmen zu erlauben! Als Erziehungsberechtigter!
Beweise es erst einmal
Geändert von Put-Put (20.08.2008 um 14:27 Uhr)
in deinem Link selbst steht doch folgendes :
Da steht doch schwarz auf weiss, dass es nur da eine Ausnahme gibt. Und tut mir leid Eltern die sich an solchen Vorgaben nicht halten sind bei mir eh unten durch.PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12 immer möglich
Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Und eben dort ist nur die rede von "Zugang zur Vorstellung gewährt werden" Nicht von DVDs oder dergleichen.
Im Kino wird es sicher Ausnahmen geben, da das erleben des Films noch einmal einige ganzen Stufen höher ist. Aber da steht nichts von DVDs oder VHS.
Da liegt es im ermessen der Eltern und da gibt es auch kein gesetztes Entwurf gegen!
Da steht aber nicht, daß es strafbar (also strafrechtlich verfolgbar) ist, wenn Eltern ihre jüngeren Kinder DVDs anschauen lassen, die die FSK 16 haben. Du bist den Beleg also immer noch schuldig.
Außerdem ist da schwarz auf weiß die Rede von "Vorstellung", also Kino, und nicht von DVD.
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Wer sagt denn überhaupt, dass die freiwillige Selbstkontrolle das SAGEN hat?
@Mr. Orange
Mit deiner Erlaubnis verwende ich mal das Bild als Signaturbild.
Sei mir nicht böse, aber wenn Du alle 16jährigen über einen Kamm scherst, tust Du mir echt leid.
Die FSK, die für einen Kinofilm festgelegt wird, ist verständlicher weise bindend - schliesslich hat hier auch noch der Gesetzgeber noch etwas zu sagen.
Wenn ich meinem 13jährigen Neffen TDK oder BB vorspiele (in Absprache mit einem Erzeihungsberechtigten) mache ich mich bedingt strafbar - so lange ich das in meinem eigenen Haushalt und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten mache.
Bedingt, da es sich hier um meine privaten Räume handelt und ich es in Absprache mit den Erziehungsberechtigten tue. Zusätzlich gibt es in der Gesetzgebung auch einen Unterschied zwischen den FSK 16 Versionen - explizite Gewalt (TDK), gewaltverherrlichend (Splatter) - Erotik (Jugendschutz) und all die feinen Horrorfilmchen ( ).
Nicht jede(r) 16jährige Bunderbürger(in) kann Realität und Fiktion von einander unterscheiden und ich würde manchen Jugendlichen mit 13 mehr Verstand zutrauen, als mit 16. In folge dessen liegt die Entscheidung über die FSK 16 oder 18 immernoch am besten in den Händen der Erziehungsberechtigten.
In Sachen Kino gebe ich Dir allerdings völlig recht - wenn die FSK 12 in Deutschland als PG ausgelegt wird: bitte. Wenn die Kinder nach Harry Potter Alpträume hat, haben sich die Eltern wohl überreden lassen. Daran scheint sich ja auch niemand zu stören ...
Aber FSK 16 heisst ganz klar: Perso auf den Tisch, ansonsten gibt's keine Karte. In Clubs wird ja auch nicht diskutiert
Wenn jetzt z.B Eltern den Kindern einen Film ab 18 (Pornos) KAUFEN obwohl die Kinder erst zwölf oder so sind, dann machen sie sich strafbar. Wenn sie mit Kindern einen Film ansehen der ihnen gehört dann machen sie sich nicht strafbar. Und von wegen unten durch, alle leute die ich kenne, die keine Filme über ihre altersbeschränkung sehen durften, sind spießige Weicheier und Trottel geworden. Ich habe im Kindergarten schon Filme ab 18 geguckt und es hat mir nie geschadet es hat lediglich geholfen, dass ich nicht mehr Angst vor jedem Scheiß im dunkeln hab.
Sooo krass würde ich es nun nicht ausdrücken, aber okay.
Ich habe mit 14 meine erste "ab 18" Filme gesehen und damals liefen noch Nightmare on Elmstreet, Hellraiser, Tanz der Teufel etc. darunter. Ich kann nicht sagen, dass mir die Filme grösseren Schaden zugefügt haben - das heisst aber nicht, dass ich deswegen meinem Neffen den Film auch vorsetzen würde ... es ist nun mal einen Frage des emotionalen Abstands, den ein Jugendlicher in dem Alter hat.
Für die oben angeführten Abläufe hat der Gesetzesgeber einen "Ermessensspielraum" eingeführt.
Öhm, sorry, aber das hört sich an wie "ein bißchen schwanger" . Entweder man macht sich strafbar oder man macht es nicht. Und ich würde im konkreten Fall (DVD mit FSK16) einfach gerne mal den entsprechenden Gesetzestext lesen, der sich ja irgendwo im StGB befinden muß.
Und da müßte es ja dann heißen: "Eltern, die ihren Kindern Filme auf DVD nicht entsprechend der FSK-Vorgabe zeigen, werden mit einer Strafe blablabla belangt"
Geändert von Luise (20.08.2008 um 15:09 Uhr)
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Naja, zwischen "bedingt schuldfähig" und "bedingt strafbar" ist aber schon ein kleiner Unterschied.
Abgesehen davon ging es ja nicht um die Konsequenzen für "böse Patentanten ", sonder für Eltern.
Es fiel die Bemerkung "macht ihr euch strafbar", ohne daß dafür ein Beleg geliefert wurde. So was könnte man fast schon als "Üble Nachrede" auffassen, die nun tatsächlich strafbar ist.
Und so einen Paragraphen würde ich wirklich gerne im Zusammenhang mit DVDs und FSK sehen.
Geändert von Luise (20.08.2008 um 15:29 Uhr) Grund: Link war ein bißche alt ;)
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Nichts geht über Bildung:
Freiwillge Selbstkontrolle der Filmwirtschaft : http://www.medienzensur.de/seite/instanzen/fsk.shtml
Grundsätze der FSK :
http://www.spio.de/media_content/422.pdf
Jugendschutz Gesetz :
http://bundesrecht.juris.de/juschg/
Wiki : Jugendmedienschutz (bitte die offiziellen Links nutzen, die Wiki hat ja nicht immer recht )
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz
Sorry, aber entweder habe ich Knöppe auf den Augen oder da steht tatsächlich nichts.
Das einzig relevante ist Folgendes:
und (4) ist IMHO das Entscheidende.§ 131 StGB (Gewaltdarstellung) lautet:
* (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
o 1. verbreitet,
o 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
o 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
o 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
* (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
* (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
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Tja, das ist halt mein Job: ich suche die allgemeinen Infos, aber ich mache nicht die Arbeit der anderen
Nein, ernsthaft. Normaler Weise geht es gegen meine Berufsehre als Bibliothekarin / Archivarin, einfach nur links zu posten. Aber ich bin gerade am arbeiten und komme nicht zum recherchieren.
Ich dachte mir im http://bundesrecht.juris.de/juschg/ sollte was dazu stehen, sorry ... auf die schnelle konnte ich nicht mehr finden.
Wo sind denn die Juristen, wenn man sie braucht?
Das denke ich mir auch schon die ganze Zeit
edit: Ich habe zwar den Ausgangsbeitrag dieser Diskussion hier eingefügt, allerdings denke ich, daß wir damit nicht mehr ON Topic sind. Einen eigenen Thread möchte ich dieser ganzen Sache allerdings auch nicht widmen (wir haben schon genug OT-Themen hier im Board). Vielleicht sollten wir daher mit dem FSK-Thema zum Ende kommen. Falls jemand einen entsprechenden Paragraphen findet, kann sie/er ihn mir ja per PN zukommen lassen.
Geändert von Luise (20.08.2008 um 16:45 Uhr)
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