Danke, Anaxagoras - du hast das Urteil offenbar fünf Minuten vor mir gefunden.
Insofern denke ich, dass die Frage nach dem Tolerieren von Affenlauten klar mit "nein" zu beantworten ist.
Nun geht es bei Barks aber um eine andere Frage, nämlich ob der Abdruck von Originalfassungen vertretbar ist, wenn die Darstellung nach heutigem Verständnis rassistisch beleidigend empfunden wird auch ohne dass das die Absicht war). Ich denke allerdings auch, dass man unbedingt die entschärfte Version hätte nehmen sollen, wenn sie schon existiert. Hinweise auf eine ursprüngliche Fassung passen möglicherweise in eine entsprechend kommentierte Version.