Wenn dann ist es Jugendpornografie https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendpornografie
Intereessant finde ich folgenden absatz .
Heist das Jugenpornographie in Fiktiven Medien sind perse nicht Strafbar bzw von Indizierung bedroht weil es ja keine Person gibt die man Fragen kann ? ( oder der Zeichner stellt selber eine Erlaubnis her mit der Unterschrift des Characters denn er hat ja QUASI die Vollmacht und den geistigen Besitz diesen Characters ) würde mich echt interesieren wie ein Jurist das deuten würde .Die Beschaffung, der Besitz und die Verbreitung von Jugendpornografie sind nach § 184cStGB strafbar. Das Strafmaß beträgt für Herstellung und Verbreitung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Der Abruf und Besitz von Jugendpornografie ist strafbar, wenn diese "ein tatsächliches Geschehen wiedergibt" (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; handelt es sich bei den dargestellten Personen um scheinbar jugendliche, tatsächlich aber volljährige Personen bleibt also der Konsument straflos, Weitergabe ist strafbar). Die Herstellung und der Besitz von Jugendpornographie, die der Besitzer selbst "ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt" hat, ist nicht strafbar (Absatz 4).
Und auch das Tatsächliche Geschehen spricht gegen einer Indizierung bzw Verbot von solchen Szenen den Mangas sind alles aber keine Tatsache .
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