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  1. #26
    Mitglied Avatar von Manon
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    Wegen Sword Art Online musste ich schon echt lachen.
    Man kann nicht vorhersehen, ob in Zukunft alles so locker bleibt. Wobei ich denke, dass die Verlage bei uns eh mit Bedacht lizenzieren. Was richtig heftiges wird so oder so nicht kommen
    Den Threadtitel finde ich aber immer noch zu reißerisch XD
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  2. #27
    PPMSRSS*
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    Geändert von PPMSRSS* (04.05.2021 um 08:22 Uhr)

  3. #28
    Mitglied Avatar von Manon
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    Jetzt frage ich mich, wie viele Mangas generell auf die schwarze Liste gekommen sind
    Mir sagt Vampire Master nichts, aber war auch lange vor meiner Zeit erschienen. Weiß man wie alt der Charakter da genau war?
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  4. #29
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Da gibt es wohl selten Altersangaben in den Manga. Entschieden wird sowas nach Aussehen.

    Einvernehmlichen Sex mit Minderjährigen gibt es juristisch gesehen übrigens nicht. Das ist immer eine Straftat. Wobei die Darstellung einer Straftat ja grundsätzlich was anderes ist. Sonst gäbe es ja keine Krimis.
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  5. #30
    Ahornbaum Mitglied Avatar von Desty
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    Oweowe

    Sehr viel Halbwissen was hier verbreitet wird .... ( warscheinlich Wikipedia halbwissen ^^ )


    Also dann will ich mal aufklären ( habe das damls ja noch live mitbekommen )

    1 - Vampire Master war mitnichten der 1 Manga der Indiziert wurde sondern Arms Band 2

    2 . Vampire Master wurde ( zumindest so wie Eradicator es mal im Panini Forum erzählte ) NICHT wegen den Alter der Charas Indiziert ( denn diese wurden für den Deutschen Markt angepasst ) sondern wegen der Extremem Gewalt ( kann man Gut von der Unzensierten zu der Zensierten Version vergleichen )

    3 - Indiziert beudet NICHT Verboten sondern einfach das dieser weder offen Beworben noch verkauft werden darf , den Manga kann man nach wie vor erwerben aber halt unter der Ladentheke ( Andis Comic Express und die Sammlerecke haben den z.b in ihrer Ab 18 Sektion ) im Falle von Vampire Master heist die Unzensierte Version Dark Crimson ( fragt mich nicht warum die Zensierte und Unzensierte unterschiedlich heist xD )

    Mehr ( glaubhafte ) Infos gibt es hier : https://www.schnittberichte.com/svds...esitz-strafbar


    Lustigerweise wurde aber ein Sailor Moon Comic wegen Kinderpornographie ebenfalls NUR Indiziert und nicht Strafrechtlich beschlagnahmt, was eigentlich bedeudet das Fiktive Darstellungen nicht Verboten wird ( auser das Gezeichnete Mädel ist einem Real Lebenden Mädchen ( z.b einer diese HÖCHST Bedenklichen Junior oder Child Idols aus Japan ) nachempfunden da sieht es wieder ganz anders aus )

  6. #31
    Mitglied Avatar von Manon
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    Zitat Zitat von Desty
    Indiziert beudet NICHT Verboten sondern einfach das dieser weder offen Beworben noch verkauft werden darf , den Manga kann man nach wie vor erwerben aber halt unter der Ladentheke ( Andis Comic Express und die Sammlerecke haben den z.b in ihrer Ab 18 Sektion ) im Falle von Vampire Master heist die Unzensierte Version Dark Crimson ( fragt mich nicht warum die Zensierte und Unzensierte unterschiedlich heist xD )
    Dann sind sicher die finanziellen Auswirkungen das Problem. Da keine Werbung für die Titel gemacht werden darf und nicht alle wissen, dass man die unter der Ladentheke bekommt

    Die Liste der beschlagnahmten Filme ist interessant Sogar einer von Universum Film darunter.
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  7. #32
    Moderator Anime- und Mangaforum Avatar von Meister Yupa
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    Allerdings interessiert es auch niemanden. Die indizierten Hellsingbände konnte man noch lange nach der Indizierung in den Regalen sehen.

    P.S. Auch in das Verbannen der 18+-Ecke macht man sich strafbar. Indizierte Bände dürfen gar nicht mehr gezeigt werden. Sie sollen nur nach konkreter Nachfrage erhältlich sein.

  8. #33
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    Zu Australien habe ich gestern in dem News-Thread auf ANN lesen können, dass dort Pornodarstellerinnen von der Teilnahme an Veröffentlichungen auf Medien ausgeschlossen wurden, weil sie keinen Busen haben, ohne dass irgendjemand ihr Alter auch nur angeschaut hätte.

    Von daher kann man sich die Begründung diverser Politiker für das Verbot von Zeichnungen dort schon denken.

  9. #34
    PPMSRSS*
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    Dieser Post ist laut Herrn Bernd Glasstetter zu "aggressiv" für dieses Forum und wurde deshalb gelöscht !
    Geändert von PPMSRSS* (04.05.2021 um 08:21 Uhr)

  10. #35
    Premium-Benutzer Avatar von Anti
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    Arms 2 wurde 2004 indiziert.
    Quelle: https://www.animexx.de/news/13487568431430/
    Vampire Master 3 wurde 2005 indiziert.
    Quelle: https://www.animexx.de/forum/thread_99363/0/
    Vampire Master 1 wurde 2002 indiziert.
    Quelle: https://www.animexx.de/news/13487520609218/
    „Zeichentrick?!“
    „Ey, das ist Anime! Das ist quasi Kunst!“

    Aus Sturm der Liebe (Folge 3256)

  11. #36
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von PPMSRSS* Beitrag anzeigen
    Zu Punkt 1 möchte ich mal auf folgendes hinweisen:

    https://hdms.bsz-bw.de/frontdoor/del...file/manga.pdf

    Was findet sich da auf Seite 66 im dritten Absatz ?

    ZITAT: "Weniger Erfolg hatte der Verlag Planet Manga mit dem Manga "Vampire Mas-ter" von Satoshi Urushihara, dessen 1. Band im Dezember 2002 als erster und bisher einziger auf deutsch erschienener Manga indiziert wurde"
    Da Sailor Moon 21/2000 schon 2001 indiziert wurde, ist diese Aussage wohl nicht sehr erhellend.

    Dazu ein älteres Posting:
    https://www.sammlerforen.net/showpos...1&postcount=29

    Der Link etwas weiter oben zur Entscheidung der BPjM funktioniert leider nicht mehr.
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  12. #37
    PPMSRSS*
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    Dieser Post ist laut Herrn Bernd Glasstetter zu "aggressiv" für dieses Forum und wurde deshalb gelöscht !
    Geändert von PPMSRSS* (04.05.2021 um 08:21 Uhr)

  13. #38
    Ahornbaum Mitglied Avatar von Desty
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    Also wenn du mir so kommst in dieser batzigen und unverschämten Art werde ich gar nix posten .

    Durch so eine Provozierende Art schaffst du es nur als 3. auf meine Ignorierliste im Forum zu Landen , deine Posts sind im übrigen nicht nur mir ein Dorn im Auge mal nebenbei gesagt .



    @Manon : Nicbt nur der Asufall an einigen Verkäufen fällt ins gewicht sondern soweit ich weis muss der jeweilige Anbieter eine Strafzahlung tätigen was auch nicht wenig sein dürfte .

    @Alita : Aha dann machen sich Andis Comic Express und der Comicroom also Strafbar wenn sie das so machen oder verstehe ich das Falsch ?

    @Anti : Ähhhhh mist ...


    Ich habe Indizierungsdatum mit Releasedatum verwechselt xD

    @Mick Baxter : Hier ein Link zum Sammlerforum ?


    Uiuiuiu da traust du dich was
    Geändert von Desty (22.07.2020 um 17:24 Uhr)

  14. #39
    Mitglied Avatar von Huckybear
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    Geht hier in diesem Thread anscheinend mit der Diskussion doch weiter ?

    Diese Verbotsempfehlungen, Skandale, Umstrittenen Dinge und Indizierungen triggern mich ja immer generell
    Schnell zugreifen bevor es vom Markt in der reinen Urform verschwindet und einem zwangsweise vorenthalten wird
    Egal wo ob Konsole, Film, Comic , Romane oder Musik
    Hat für mich immer die aufreizende Wirkung vergleichbar dem eines gewonnenen Jurypreises oder einer Oscarnominierung, obwohl es mich sonst vorher ja eigentlich gar nicht interessiert hat und bestimmt generisch schlecht und banal ist
    Trotzdem interessiert es mich dann auf einmal ...
    Genauso gut hätten die in Australien eine Empfelungsliste schreiben können
    Geändert von Huckybear (22.07.2020 um 17:43 Uhr)
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  15. #40
    Ahornbaum Mitglied Avatar von Desty
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    @Huckybear : Das wurde ja sogar mal erforscht das ab 18 Siegel oder sogar Indiziert/Beschlagnahmt für Kunden perse interresanter ist .



    Warscheinlich die Faszination des Verbotenen usw ^^


    War ja auch bei der Band Eisregen so bis zu ihrer ersten Beschlagnahmten CD waren sie mal extrem ausgedrückt irrelevant aber nachdem ( darf ich hier nicht nennen ) Beschlagnahmt wurde sind ihre VKZ in die Höhe geschnellt , mit Chart Platzierungen usw


    Cannibal Corpse dasselbe beispiel .

  16. #41
    Mitglied Avatar von Huckybear
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    PS :
    Auf Wikipedia (ja ich weiss , kann jeder schreiben) steht zu Vampire Masters :
    https://de.wikipedia.org/wiki/Vampire_Master

    Nach dem Erscheinen des ersten Bandes in Deutschland 2002 wurde dieser noch im gleichen Jahr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Vampire Master war damit der erste in Deutschland indizierte Mangaband.[1] Planet Manga reagierte auf die Maßnahme, indem die folgende Auflage eine Änderung der Dialoge erhielt, in dem Helen nicht mehr als minderjährig beschrieben wird. Auch diese Version wurde jedoch 2002 indiziert. Die folgenden Bände wurden in jeweils zwei Versionen veröffentlicht. Mit dem Titel Dark Crimson erscheint eine „adult-Version“ mit der Altersempfehlung ab 18, der Titel Vampire Master hat eine Altersempfehlung ab 16. Mit ihm wird eine gekürzte Version verkauft, in der die Seiten mit expliziter Gewalt entfernt wurden. Im April 2005 wurde auch der dritte Band von Vampire Master indiziert.

    Also nach Wikipedia ging es dann vor allem um die Minderjährigkeit die in den nachfolgenden Auflagen verändert wurde. Erst danach kamen dann noch die zusätzlichen "kalten Füsse" der Gewaltvorwürfe hinzu
    Geändert von Huckybear (22.07.2020 um 17:42 Uhr)
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  17. #42
    Moderator Anime- und Mangaforum Avatar von Meister Yupa
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    Zitat Zitat von Desty Beitrag anzeigen
    @Alita : Aha dann machen sich Andis Comic Express und der Comicroom also Strafbar wenn sie das so machen oder verstehe ich das Falsch ?
    Soweit ich weiß, ja. Allerdings interessiert es niemanden (sofern jemand überhaut die indizierten Bände kennt)

  18. #43
    Mitglied Avatar von Manon
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    Zitat Zitat von Desty Beitrag anzeigen
    @Huckybear : Das wurde ja sogar mal erforscht das ab 18 Siegel oder sogar Indiziert/Beschlagnahmt für Kunden perse interresanter ist .



    Warscheinlich die Faszination des Verbotenen usw ^^
    Ja irgendwie steigert es dadurch noch mehr das Interesse an etwas XD Einfach, weil man wissen möchte, was genau das Problem mit dem Werk war
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  19. #44
    Ahornbaum Mitglied Avatar von Desty
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    @Huckybear : Ja den Artikel habe ich ja auch gelesen abee da es Eredicator im Panini Forum revidiert hat glaube ich ihm natürlich mehr als den nicht nachvollziehbaren Wiki eintrag .Ich nehme mal an das der "Verfasser" auf Wikipedia nur ne Annahme getätigt hat, ohne Quellenangabe ist das eh zu bezweifeln was da steht .

  20. #45
    Mitglied Avatar von Mia
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    Ehrlich gesagt wundert es mich etwas das man jetzt mit so alten Dingen überhaupt daher kommt...waren ja früher auch noch andere Zeiten, da war man ja auch bei Anime noch deutlich kritischer und bewertete strenger bei den Ecchititeln u.a.

    Nur weil wo anders welche abdrehen, sollte man da bei uns nicht auch gleich in Panik verallen, oder sich nur wegen dem Thema gefühlt teils halb zerfleischen.

  21. #46
    Mitglied Avatar von Manon
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    @Mia
    Bei manchen Werken glaube ich auch nicht, dass man sie heute so eingestuft hätte, wie damals. Zeiten ändern sich eben.
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  22. #47
    Premium-Benutzer Avatar von Anti
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Da Sailor Moon 21/2000 schon 2001 indiziert wurde, ist diese Aussage wohl nicht sehr erhellend.

    Dazu ein älteres Posting:
    https://www.sammlerforen.net/showpos...1&postcount=29

    Der Link etwas weiter oben zur Entscheidung der BPjM funktioniert leider nicht mehr.
    Ich hab noch eine PDF-Datei mit der Entscheidung, diese Ausgabe in die Liste jugendgefährdenden Schriften einzutragen. Auf irgendeiner Seite hab ich das mal gefunden.
    „Der Antragsteller beantragt die Indizierung, weil [er] der Auffassung ist, dass das Comic-Magazin geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren.“
    Es steht aber nicht da, wer der Antragsteller dar und wer die Verfahrensbeteiligten waren.
    „Zeichentrick?!“
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  23. #48
    Mitglied Avatar von Manon
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    Die Indizierung des Sailor Moon Magazins klingt irgendwie echt lächerlich.
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  24. #49
    Ahornbaum Mitglied Avatar von Desty
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    Zitat Zitat von Anti Beitrag anzeigen
    Ich hab noch eine PDF-Datei mit der Entscheidung, diese Ausgabe in die Liste jugendgefährdenden Schriften einzutragen. Auf irgendeiner Seite hab ich das mal gefunden.
    „Der Antragsteller beantragt die Indizierung, weil [er] der Auffassung ist, dass das Comic-Magazin geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren.“
    Es steht aber nicht da, wer der Antragsteller dar und wer die Verfahrensbeteiligten waren.
    Den Antragsteller bzw die Beteiligten des Gremiums wirst du nie erfahren .

    1 wegen Datenschutz und 2 weil vor allem bei Nazi Musik es die berechtigte Sorge gibt das dieser mit Anfeindungen oder gar Gewalttaten rechnen muss, das erfahren glaub ich nichtmal die Betroffenen ( kann mich da aber auch irren )

    Zitat Zitat von Mia Beitrag anzeigen
    Ehrlich gesagt wundert es mich etwas das man jetzt mit so alten Dingen überhaupt daher kommt...waren ja früher auch noch andere Zeiten, da war man ja auch bei Anime noch deutlich kritischer und bewertete strenger bei den Ecchititeln u.a.

    Nur weil wo anders welche abdrehen, sollte man da bei uns nicht auch gleich in Panik verallen, oder sich nur wegen dem Thema gefühlt teils halb zerfleischen.

    Gebe ich dir volkommen recht ( in beiden Punkten )

    Vor allem bei Videogames wird das deutlich jetzt z.b sind Hakenkreuze nicht perse Verboten und ein Spiel wie Mortal Kombat 11 wäre vor 10 Jahren noch Totsicher beschlagnahmt worden .

    Und ich denke auch wenn PM einen Antrag auf Listenstreichung durchführt würde warscheinlich Vampire Master von der Liste runterwandern .

    Finder ist aber wenn ich mich recht erinnere aber noch nicht allzulange her oder ?

  25. #50
    Premium-Benutzer Avatar von Anti
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    Zitat Zitat von Mia Beitrag anzeigen
    Ehrlich gesagt wundert es mich etwas das man jetzt mit so alten Dingen überhaupt daher kommt...waren ja früher auch noch andere Zeiten, da war man ja auch bei Anime noch deutlich kritischer und bewertete strenger bei den Ecchititeln u.a.
    Detektiv Conan wurde bei der zweiten Veröffentlichung auf DVD von der FSK härter bewertet als bei der ersten.

    Und zum Verbieten von Mangas: Es gab vor ein paar Jahren auch einen Antrag, den ersten Band (oder die ersten beiden Bände, das weiß ich nicht mehr) von Mirai Nikki zu indizieren, was aber abgelehnt wurde.
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